Häufig wird auf den Fahrten nach der Hochzeit das Brautpaar von einem Autokorso begleitet. Dabei hupen die begleitenden Autos, was in Deutschland laut § 16 der StVO eine Ordnungswidrigkeit darstellt, oder dem Auto, in dem das Brautpaar sitzt, werden Blechdosen angebunden, die beim Fahren laut scheppern, was ebenfalls verboten ist.
In manchen Gegenden ist es auch üblich, den Autokorso auf dem Weg von der Trauung zur Feier anzuhalten und Wegezoll zu verlangen. Dieser Zoll (in Norddeutschland Schatten genannt) wird üblicherweise mit Schnaps oder anderen hochprozentigen Alkoholika beglichen, die an die am Weg Stehenden ausgegeben und mit den Brautleuten gemeinsam getrunken werden, bevor diese die Fahrt fortsetzen können.
In Altbayern machen dies die Kinder des Dorfes oder die Ministranten bei der Hochzeit. Hierbei wird von jedem Hochzeitsgast etwas Geld hergegeben.
In neuerer Zeit verbreitet sich der Brauch für die Brautleute ein besonderes Auto zu verwenden, etwa einen Sportwagen, eine luxuriöse Limousine oder einen Oldtimer. Oft werden diese Wagen mit Blumen oder Schleifen besonders geschmückt.
Paare, die eine besonders romantische Hochzeit feiern wollen, entscheiden sich für die kirchliche Trauung vor allem in kleineren Städten und ländlichen Gebieten nicht selten für eine Fahrt in einer festlich geschmückte Hochzeitskutsche. Je nach Jahreszeit und Witterung wird eine offene oder geschlossene Kutsche gewählt. In schneesicheren Gebieten Bayerns und Baden-Württembergs kommt teilweise auch ein festlich geschmückter Pferdeschlitten zum Einsatz
Textquelle: Wikipedia
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