Wird in Zelten gecampt, so spricht man auch von Zelten. Camping wurde Anfang des 20. Jahrhunderts populär und ist mittlerweile eine weitverbreitete Urlaubs- und Reiseform. Inzwischen finden sich weltweit Möglichkeiten, auf Campingplätzen, oft in landschaftlich reizvollen Lagen (z. B. auch in Natur- und Nationalparks) zu übernachten. Campingplätze stellen - wie auch manche Reisemobil-Stellplätze - sanitäre und elektrische Versorgungs-Einrichtungen zur Verfügung. Campingplätze gibt es für jeden Geschmack von der einfachen Wiese mit Waschhaus bis zu hoch komfortablen Einrichtungen mit Supermärkten, Restaurants, eigenem Schwimmbecken sowie Fernsehanschluss und Internetangebot (meist W-LAN). Übernachtungen auf Campingplätzen sind in der Regel preiswerter als in Hotels; die Preise haben sich allerdings in den begehrten Urlaubsregionen und bei komfortablen Angeboten in der Hauptsaison angenähert. In den meisten Ländern Europas ist Kampieren außerhalb dafür vorgesehener Einrichtungen (Wildes Campen) nicht erlaubt oder nur unter strengen Auflagen gestattet. Der Begriff Camping umfasst eine sehr breite Spanne von Aktivitäten. Ihnen allen ist gemeinsam, nicht in Gebäuden zu übernachten, sondern die Zeit in der freien Natur oder auf - möglichst naturnahen - für das Campen vorgesehenen Einrichtungen zu verbringen. Dazu gehören einfaches Zelten in der freien Natur, bei dem der Camper nur einfache Hilfsgegenstände wie ein Zelt, einen Schlafsack, Kochgeschirr usw. nutzt bis hin zum Aufenthalt mit hochkomfortablen Wohnwagen oder Wohnmobilen auf nicht weniger komfortablen Campingplätzen. Camping kann allein um des Campings willen durchgeführt werden. Oftmals wird es aber auch mit Sport oder anderen Aktivitäten wie Angeln, Schwimmen, Wandern, Sightseeing oder verschiedenen anderen Aktivitäten auf einem Campingplatz - z. B. Grillen - verbunden. Als Sonderformen des Campens sind einerseits das Dauercampen und andererseits der Aufenthalt in Camps zu bezeichnen. Beim Dauercampen hat sich der Camper mit seinem Wohnwagen dauerhaft auf einem Campingplatz niedergelassen und besucht diesen in der Regel auch mehrmals im Jahr beziehungsweise verbringt dort längere Zeitabschnitte. Als Camp wird hingegen eine ortsfeste Einrichtung bezeichnet, die zwar provisorischen Charakter hat, dennoch nicht im eigentlichen Sinne mit dem Camping zu vergleichen ist, da in der Regel feste Behausungen als Nachtlager verwendet werden. Geschichte des Campens Camping entstand Anfang des 20. Jahrhunderts, als nach dem Ersten Weltkrieg der Aufschwung mit den Goldenen Zwanzigern Einzug in Deutschland hielt. Erstmals konnte sich der Normalverbraucher Urlaub leisten, zuvor hatten Arbeitnehmer keinen gesetzlichen Urlaubsanspruch. Es lag nahe, in der freien Natur kostengünstig zu regenerieren. Man campte relativ einfach, mit Zelten und einfachen Gegenständen zur Erholung wie Faltbooten. Es entstand die sogenannte "Wochenendbewegung". Durch den Zweiten Weltkrieg wurde die Entwicklung unterbrochen, erst nach Kriegsende und mit dem einsetzenden Wirtschaftswunder konnte sich die breite Masse wieder Urlaub leisten. Erstmals wurden Pkws umgebaut und mit Campingutensilien ausgestattet. Der im Jahr 1931 erfundene Wohnwagen trat seinen Siegeszug an. Es entstanden Begriffe wie "Stoffvilla" oder "Haus am Haken". In den 1960er Jahren entstand eine auf Camping spezialisierte Industrie. Es wurden extra Fahrzeuge wie der VW-Bus für das Camping umgebaut, das Camping wurde technisiert und durch Neuerungen wie die Bordtoilette komfortabler. In den letzten Jahrzehnten wurde die Palette der Angebote stetig ausgebaut, sowohl was die Anzahl der Campingplätze als auch die Hersteller von Fahrzeugen und Ausrüstung anbelangt. Mobiles Campen Unter mobilem Campen versteht man den häufigen (meist täglichen) Wechsel der Übernachtungsörtlichkeit. Dies kann auf unterschiedliche Arten erreicht werden. Rucksacktourismus (engl. Backpacking) ist die bekannteste Art des mobilen Campens. Dabei hat der Camper all sein persönliches Gut im mitgeführten Rucksack. Die Ausrüstung ist darauf angelegt, möglichst wenig Gewicht zu haben, um das Gepäck auch über lange Distanzen hinweg zu Fuß tragen zu können. Rucksacktouristen wandern vielfach quer durch die Region, dabei wird der Platz der Übernachtung oftmals kurzfristig ausgewählt. Die Kosten für die Ausrüstung sind aufgrund des geringen Gewichts höher, die für die Übernachtung auf Campingplätzen dafür in aller Regel geringer. In Nordamerika weit verbreitet ist das Kanucamping. Im Prinzip gleicht es dem Backpacking, nur dass die Ausrüstung nicht in einem Rucksack, sondern im Kanu oder einem Kajak mitgeführt wird. Dabei kann auch schweres Gepäck transportiert werden. Die Route orientiert sich dabei an dem befahrenen Gewässer. Auf Fahrradtouren funktioniert das Campen ebenso wie beim Backpacking. Das Fahrrad dient als Transportmittel für die mitgeführte Ausrüstung, gleichzeitig können aber größere Strecken als beim Rucksacktourismus zurückgelegt werden. Es kann deutlich mehr Gepäck mitgenommen werden als zu Fuß, auch die Benutzung eines Fahrradanhängers zum Transport von Gepäck, Kindern oder auch Haustieren wie z.B. Hunden ist immer mehr verbreitet. Schließlich bietet auch das Motorrad die Möglichkeiten, täglich den Übernachtungsort zu wechseln. Dabei gleicht es eher dem Campen auf Fahrradtouren denn dem "normalen Campen" mit einem Wohnmobil oder Wohnwagen-Gespann, da auch hier der Platz für das Gepäck begrenzt ist. Deswegen wird vielfach dieselbe Ausrüstung wie beim Backpacking verwendet, weil sie leichter und kompakter in den Ausmaßen ist. Und nicht zuletzt ermöglicht natürlich ein Reisemobil und auch jedes Wohnwagengespann das "mobile" Camping. Glamping Das Wort "Glamping" steht für "glamourous camping" und bezeichnet eine auf Luxus ausgerichtete Form des Campings. Die Ausstattung von Wohnwagen und Zelten sowie der angebotene Service sind dabei sehr hochwertig und sollen den Luxus-Ansprüchen einer zahlungskräftigen Zielgruppen entgegenkommen. Der Trend stammt aus den USA und Großbritannien.[1] Wintercamping Unter Wintercamping versteht man das Campen im Winter bzw. bei sehr niedrigen Temperaturen in Schnee und Eis. Wintercamping wird oft mit Wintersportarten verbunden. Rechtliche Situation Die Gestattung von Camping gestaltet sich von Land zu Land, teilweise auch von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Grund hierfür ist die gesetzliche Regelungskompetenz, welche sich in jedem Land unterscheidet. So ist die Regelung des Campens in Italien beispielsweise Sache der Kommunen, in Deutschland bestimmen Landes- und Bundesgesetze, wo Camping gestattet ist und wo nicht. In den meisten europäischen Ländern ist Camping lediglich auf behördlich genehmigten Campingplätzen und gegebenenfalls mit Zustimmung des Grundeigentümers auf Privatgrundstücken zulässig. Deutschland In Deutschland richten sich Verbote auf öffentlichen Straßen nach der StVO oder der StVZO. In Wohnmobilen und Campinganhängern ist das einmalige Übernachten im Wohnwagen (bei angekuppeltem Zugfahrzeug) oder in einem Reisemobil auf Raststätten und Parkplätzen geduldet. Außerhalb von Campingplätzen bzw. Privatgrundstücken ist der Aufenthalt mit einem Wohnmobil / Wohnanhänger nur für die "Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit" gestattet. Es darf dabei allerdings kein Aufbau von Trittstufen, Stühlen/Tischen, Grill oder z. B. Markisen stattfinden. Caravans dürfen in Deutschland auf öffentlichem Verkehrsgrund bis zu 14 Tage an einer Stelle stehen und müssen dann wie jeder normale Pkw-Anhänger gemäß § 12 Absatz 3b der Straßenverkehrsordnung entfernt werden. Für Wohnmobile gelten bei den Übernachtungen die gleichen Bedingungen wie für Wohnwagen. Nur das Abstellen ist bei Wohnmobilen wie bei einem Pkw frei von Zeiten gestattet. Zwar gibt es den Begriff "Wildes Campen" im deutschen Recht nicht, aber ein Aufenthalt im öffentlichen Verkehrsraum, der über das zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit notwendige Maß hinausgeht, gilt als unerlaubte Sondernutzung und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Findet das Campen im Wald oder auf privatem Grund statt, so treten andere Vorschriften in den Vordergrund. Demnach können von Ordnungswidrigkeiten nach den (Landes-)Wald- oder Naturschutzgesetzen bis hin zu Straftaten wie Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch verschiedene Vorschriften tangiert sein. Dies gilt auch für typische Begleithandlungen wie das Entzünden eines Lagerfeuers oder das Hinterlassen von Abfall. Wo das Zelten in freier Natur weder ausdrücklich erlaubt noch verboten ist, ist es mit Genehmigung des Grundstückseigentümers zulässig.[2] Ausdrücklich verboten ist das Zelten in vielen Schutzgebieten. In Baden-Württemberg (§ 80 NatSchG), Brandenburg (§ 22 BbgNatSchG) und Schleswig-Holstein (§ 37 LNatSchG) verbieten die Landesnaturschutzgesetze das Zelten in freier Natur, also außerhalb geschlossener Ortsteile und außerhalb von Wäldern, generell. Bei Verstößen können Bußgelder verhängt werden. In den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein erlauben die Landesnaturschutzgesetze nicht motorisierten Reisenden (Wanderern, Radwanderern, Kanuwanderern, Reitern etc.) ausdrücklich, für eine Nacht Zelte auch in freier Natur (mit Ausnahme von Wäldern) aufzustellen, sofern keine besonderen Schutzvorschriften entgegenstehen und das Zelten "privatrechtlich erlaubt", also vom Grundstückseigentümer gestattet ist.[3] In Mecklenburg-Vorpommern sind Nationalparke, Nationale Naturmonumente und Naturschutzgebiete generell von dem Zeltrecht ausgenommen, in Küstendünen und auf Strandwällen ist das Zelten verboten. In Schleswig-Holstein ist das Zelten in Küstendünen, auf Strandwällen und auf dem Meeresstrand verboten. Ob das Übernachten ohne Zelt (z.B. mit Tarp, Biwaksack, Schlafsack, Hängematte) in freier Natur von dem allgemeinen Betretensrecht in den Landesnaturschutzgesetzen abgedeckt ist und deshalb keiner Genehmigung bedarf, wird unterschiedlich beurteilt.[4] Es stellt jedenfalls keine Ordnungswidrigkeit dar.[5] Österreich Wildes Campen ist in Österreich untersagt. Zugelassenes Campen ist nur auf ausgezeichneten Plätzen gestattet. Einmaliges Übernachten im Wohnmobil ist auf der Durchreise außerhalb von Campingplätzen i.a. gestattet, nicht jedoch in Wien[6], Tirol und auch nicht in den Nationalparks und Landschaftsschutzgebieten. Ebenso wie in Deutschland ist dabei das Aufstellen von Tischen und Stühlen im Freien untersagt. Schweiz In der Schweiz gibt es eine spezielle Form des sogenannten Jedermannsrechtes, welches es jeder Person erlaubt, im Freien zu übernachten, soweit dabei keine Schäden entstehen oder Abfälle zurückbleiben. Dieses Recht ist allerdings in zahlreichen Kantonen durch Verbote eingeschränkt, in der Regel wird darauf auch mittels Straßenschildern hingewiesen. Skandinavien, Schottland In den nordischen Ländern mit Ausnahme Dänemarks und in Schottland hat sich im Laufe der Geschichte ein Nutzungsrecht für öffentlich zugängliche Bereiche in der Natur entwickelt. Dieses sogenannte Jedermannsrecht erlaubt es unter bestimmten Voraussetzungen, auf unkultiviertem Land vorübergehend zu campen, auch wenn dieses Land in Privatbesitz ist. Voraussetzungen sind beispielsweise, dass nichts beschädigt wird und keine Abfälle zurückgelassen werden. Und um näher als 150 Meter an einem bewohnten Haus (auch Ferienhütten zählen dazu) campen zu dürfen, muss die Einwilligung der Bewohner eingeholt werden. Das Befahren von unkultiviertem Land mit Motorfahrzeugen ist grundsätzlich nicht zulässig. Statistiken Für viele Staaten weltweit ist der Tourismus generell und das Camping im Speziellen eine wichtige Einnahmequelle. Deutschland Im Jahr 2012 wurden nach Angaben des Statistischen Bundesamtes rund 7,5 Millionen Gästeankünfte (5 Prozent mehr als 2011) auf deutschen Campingplätzen mit insgesamt 26,1 Millionen Übernachtungen (4 Prozent mehr als 2011) gezählt. Gäste aus dem Inland machten mit 6,1 Millionen Ankünften (ca. 80 Prozent aller Ankünfte) und 22 Millionen Übernachtungen (ca. 84 Prozent aller Übernachtungen) den größten Teil der Campingtouristen aus. Aus dem Ausland wurden insgesamt 1,4 Millionen Ankünfte und 4,1 Millionen Übernachtungen gezählt. Diese Ergebnisse umfassen nur das Tourismuscamping und nicht das Dauercamping. Deutsche Touristen blieben mit durchschnittlich 3,6 Übernachtungen deutlich länger, als Gäste aus dem Ausland, die durchschnittlich 2,8 Nächte auf den Campingplätzen verbrachten[7]. 2013 gab es 2.869 Campingplätze in Deutschland mit einer Anzahl von etwa 228.000 Stellplätzen [8]. Im August 2013 übernachteten 6.071.985 Personen auf deutschen Campingplätzen. Die Niederländer waren 2003 (neuere Zahlen nicht verfügbar) die mit Abstand wichtigste Gästegruppe unter den 1,1 Millionen ausländischen Campingtouristen: Jeder zweite ausländische Gast (54 Prozent) auf deutschen Campingplätzen kam aus den Niederlanden. Von den 3,3 Millionen Übernachtungen ausländischer Gäste entfielen sogar 64 Prozent auf die Niederländer. Mit deutlichem Abstand lagen die Dänen an der zweiten Stelle (7 Prozent der Übernachtungen ausländischer Gäste), gefolgt von den Campern aus dem Vereinigten Königreich und Belgien (je 4 Prozent). Im Jahr 2011 setzten die steuerpflichtigen Campingplätze mit einem Jahresumsatz ab 17.500 Euro rund 0,412 Milliarden Euro ohne Umsatzsteuer um. Österreich In Österreich übernachteten in den Jahren 2005 und 2006 insgesamt 4,93 bzw. 4,67 Millionen Menschen auf Campingplätzen, dabei war das Bundesland Kärnten mit 1,79 und 1,67 Millionen Übernachtungen knapp führend vor Tirol mit 1,34 und 1,25 Millionen. Insgesamt übernachteten im Jahr 2006 5,4 Prozent weniger Menschen auf einem Campingplatz als noch im Vorjahr. Im Hinblick auf die Gesamtzahl der ausländischen Touristen im Land ist Deutschland führend mit einem Anteil von etwa 56 Prozent aller Gäste. Schweiz Innerhalb der Schweiz kamen Deutsche und Niederländer im Jahr 2010 mit 33 Prozent aller Übernachtungen nach den Schweizern mit 53% aller Übernachtungen auf Platz zwei und drei. Insgesamt wurden 2010 3,328 Millionen Übernachtungen gezählt, 2009 waren es mit 3,65 Millionen Übernachtungen 10,2% mehr. 28 Prozent aller Gäste übernachteten im Tessin (etwa 921.000), danach folgen das Wallis (ca. 523.000 Übernachtungen oder 16%) und das Berner Oberland (ca. 365.000 Übernachtungen oder 11%). Der durchschnittliche Gast übernachtete 3,5 Tage in der Schweiz, wobei das Tessin einen Wert von durchschnittlich 4,5 Tagen verbuchen konnte, die Zentralschweiz hingegen nur 2,4 Tage. [9]. Campingausrüstung Üblicherweise werden beim Zelten und Trekking verwendet: Zelt (inklusive Zeltnägeln/Heringen) Schlafsack Isomatte bzw. Luftmatratze Kocher TEXT-Quelle Wikipedia: https://de.wikipedia.org/ wiki/Camping |